Was muss beachtet werden?
Das Carnet Ata darf nur für Artikel angwendet werden, welche an der Bestimmung nicht verbracht oder verkauft werden.
Der Versender hat sicherzustellen, dass genau dieselbe Ware, die eingeführt wurde auch terminterecht wieder exportiert wird.
Die Zollbehörden können dies anhand von Serien-Nummern der Geräte, Vergleich von Fotos etc. überprüfen.
Die Gültigkeitsdauer eines Carnet ATA beträgt ein Jahr.
Das Carnet-System ist international geregelt durch Zollvereinbarungen der Weltzollorganisation (WCO). Es wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hilfe ihrer Unterorganisationen – dem World ATA Council (WATAC) verwaltet.
Die Handelskammer-Organisation bürgt gegenüber der Organisation des Einfuhrlandes und diese wiederum ihrer Zollbehörde in Höhe der auf den importierten Waren ruhen Einfuhrabgaben.
Das heißt, sollte die Ware nicht fristgerecht aus dem Einfuhrland wiederausgeführt werden, müssen die Abgabenschulden vom Versender erstattet werden.